Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

    Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer*innen bezüglich des Anschlusses von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen regelt die Entwässerungssatzung (EWS).

    Die EWS enthält auch die Vorgaben für die Grundstücksentwässerung und das Verfahren zur Erstellung der dazugehörigen Anlagen. Näheres hierzu erfahren Sie im Bauaufsichtsamt, Bereich Grundstücksentwässerung, unter + (49) 09131 / 86 - 1041.

    Für den technischen Anschluss – den "Kanalanstich" – verwenden Sie bitte das entsprechende Formblatt, mit dem die dafür notwendigen Daten erhoben werden.

    Der Anstich an den öffentlichen Kanal ist rechtzeitig, zweckmäßigerweise gemeinsam mit der Aufgrabegenehmigung (Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum) beim Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abt. Straßenverkehr und Baustellen, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1653 oder + (49) 09131 / 86 - 2481, zu beantragen.

    Der Anstich am öffentlichen Kanal selbst wird vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen – Kanalunterhalt – hergestellt.

    Online-Dienst

    Einzelveranlagung von Niederschlagswasser beantragen

    ID: L100042_200043.-102635

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie die Einzelveranlagung für Niederschlagswasser online beantragen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Einzelveranlagung von Niederschlagswasser beantragen

      Mit diesem Online-Antrag können Sie die Einzelveranlagung für Niederschlagswasser online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Straßenverkehr und Baustellen

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-von-Siemens-Straße 61

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Werner-von-Siemens-Straße 61

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1692823299381Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2084

    Fax: +49 9131 86-1304

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Gemäß § 1 Abs. 3 EWS gehören die Grundstücksanschlüsse nicht zur öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen. Sie bleiben in der Verantwortung der Grundstückseigentümer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024

    Stichwörter

    Abwasserentsorgung

    Sprachversion

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