Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer*innen bezüglich des Anschlusses von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen regelt die Entwässerungssatzung (EWS).
Die EWS enthält auch die Vorgaben für die Grundstücksentwässerung und das Verfahren zur Erstellung der dazugehörigen Anlagen. Näheres hierzu erfahren Sie im Bauaufsichtsamt, Bereich Grundstücksentwässerung, unter + (49) 09131 / 86 - 1041.
Für den technischen Anschluss – den "Kanalanstich" – verwenden Sie bitte das entsprechende Formblatt, mit dem die dafür notwendigen Daten erhoben werden.
Der Anstich an den öffentlichen Kanal ist rechtzeitig, zweckmäßigerweise gemeinsam mit der Aufgrabegenehmigung (Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum) beim Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abt. Straßenverkehr und Baustellen, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1653 oder + (49) 09131 / 86 - 2481, zu beantragen.
Der Anstich am öffentlichen Kanal selbst wird vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen – Kanalunterhalt – hergestellt.
Online-Dienst
Einzelveranlagung von Niederschlagswasser beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Einzelveranlagung für Niederschlagswasser online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Einzelveranlagung von Niederschlagswasser beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Einzelveranlagung für Niederschlagswasser online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1692823299381Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2084
Fax: +49 9131 86-1304
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Gemäß § 1 Abs. 3 EWS gehören die Grundstücksanschlüsse nicht zur öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen. Sie bleiben in der Verantwortung der Grundstückseigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 08.07.2024
Stichwörter
Abwasserentsorgung