Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

    Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

    Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.

    Beschreibung

    Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.

    Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

    Hinweise für Massing (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Massing

    Online-Dienst

    Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage

    ID: L100042_127333.-127757

    Beschreibung

    Hier können Sie den Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Massing

    Adresse

    Hausanschrift

    Berta-Hummel-Straße 2

    84323 Massing

    Postanschrift

    Berta-Hummel-Straße 2

    84323 Massing

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@massing.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00440708806Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00440708806Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8724 9616-0

    Fax: +49 8724 9616-91

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Hinweise für Massing (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Massing

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Massing am 04.11.2024

    Stichwörter

    Abwasserentsorgung

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