Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Beschreibung
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf
Online-Dienst
Verbindlicher Antrag zur erstmaligen Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Beschreibung
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- Verbindlicher Antrag zur erstmaligen Herstellung eines KanalhausanschlussesSier können den Antrag zur erstmaligen Herstellung eines Kanalhausanschlusses online stellen.
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Ansprechpartner
Markt Markt Indersdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
85229 Markt Indersdorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-indersdorf.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37441499635Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37441499635Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8136 934-209
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Sonstiges (091740131000): Ergänzung: Markt Markt Indersdorf
Fachlich freigegeben durch Markt Markt Indersdorf am 18.10.2024
Stichwörter
Abwasserentsorgung