Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

    Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.

    Beschreibung

    Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

    • Tag und Ort der Sitzung,
    • die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
    • die behandelten Gegenstände,
    • die Beschlüsse und
    • das Abstimmungsergebnis.


    Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienste

    Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt

    ID: L100042_201429.-171583

    Beschreibung

    Im Ratsinfoportal erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung des Stadtrates sowie der Ausschüsse und Gremien. Zudem sind neben dem Jahressitzungsplan auch die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzungen sowie die Stadtratsanträge eingestellt.

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    • Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt
      Im Ratsinfoportal erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung des Stadtrates sowie der Ausschüsse und Gremien. Zudem sind neben dem Jahressitzungsplan auch die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzungen sowie die Stadtratsanträge eingestellt.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragen

    ID: L100042_201529.-171583

    Beschreibung

    Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.

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    • Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragen
      Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    85049 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/540305401602Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1011

    Fax: +49 841 305-1009

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 05.09.2024

    Stichwörter

    Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift

    Sprachversion

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