Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Online-Dienste
Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt
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- Ratsinfoportal der Stadt IngolstadtIm Ratsinfoportal erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung des Stadtrates sowie der Ausschüsse und Gremien. Zudem sind neben dem Jahressitzungsplan auch die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzungen sowie die Stadtratsanträge eingestellt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragen
Beschreibung
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- Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragenBürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.
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Ansprechpartner
Stadt Ingolstadt - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: hauptamt@ingolstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/540305401602Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-1011
Fax: +49 841 305-1009
Internet
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 05.09.2024
Stichwörter
Gemeinderat, Gemeinderatssitzung, Sitzungsniederschrift