Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

    Beschreibung

    Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

    Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

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    Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro

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    E-Mail: buergerbuero@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4392324491498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 3720-00

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    Stadt Würzburg - Fahrerlaubnisangelegenheiten

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    E-Mail: fuehrerschein@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6235210513504Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 3728-50

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 13.09.2023

    Stichwörter

    Führerscheinantrag

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