Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Hinweise für Weidenberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Online-Dienst
Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt und Passamt
Beschreibung
Online erledigen
- Terminvereinbarung für Einwohnermeldeamt und PassamtSie können online Termine beim Einwohnermeldeamt und Passamt vereinbaren.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1110
95464 Weidenberg
Kontakt
E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16440596830Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9278 977-0
Fax: +49 9278 977-77
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Weidenberg (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg am 16.08.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag