Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
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Ansprechpartner
Stadt Weiden i.d.OPf. - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3594507177104Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 961 81-0
Fax: +49 961 81-1019
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Weiden i.d.OPf.: Ergänzung: Stadt Weiden i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Stadt Weiden i.d.OPf. am 30.07.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag