Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

    Beschreibung

    Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

    Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

    Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt

    Online-Dienst

    Online-Terminbuchung - Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

    ID: L100042_147904.-144715

    Beschreibung

    Im Falle einer persönlichen Vorsprache für die Dienstleistung "Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde" können Sie vorab einen Termin online buchen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Grabenstätt - 1.4 Melde-, Pass-, Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 15

    83355 Grabenstätt

    Postanschrift

    Schloßstr. 15

    83355 Grabenstätt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5376874438510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8661 9887-0

    Fax: +49 8661 9887-40

    Sprachversion

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024

    Hinweise für Sonstiges (091890119000): Ergänzung: Gemeinde Grabenstätt

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Grabenstätt am 27.02.2024

    Stichwörter

    Führerscheinantrag

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