Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Hinweise für Sonstiges (091850153000): Ergänzung: Markt Rennertshofen
Online-Dienst
Terminvereinbarung online
Beschreibung
Sie können nun bequem von Zuhause aus für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten. Termine sind bis zu 4 Wochen im Voraus buchbar, eine Buchungsbestätigung mit Details zur Buchung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
Online erledigen
- Terminvereinbarung online
Sie können nun bequem von Zuhause aus für die Sachgebiete Bauamt, Bürgeramt, Rentenstelle und Standesamt schnell und unkompliziert Termine buchen. Sie erfahren bereits bei der Buchung, welche Unterlagen Sie benötigen und vermeiden dadurch längere Wartezeiten. Termine sind bis zu 4 Wochen im Voraus buchbar, eine Buchungsbestätigung mit Details zur Buchung wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Rennertshofen - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Info@rennertshofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6578282035110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8434 9407-0
Fax: +49 8434 9407-44
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Sonstiges (091850153000): Ergänzung: Markt Rennertshofen
Fachlich freigegeben durch Markt Rennertshofen am 04.03.2025
Stichwörter
Führerscheinantrag