Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Beschreibung
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
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Terminvereinbarung online (Kfz-Zulassung und Führerschein)
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Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 3242 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Königstraße 24
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3804341207462Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1327
Fax: +49 8031 365-2066
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 02.11.2024
Stichwörter
Führerscheinantrag