Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme

    Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

    Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

    Beschreibung

    Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

    Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

    Online-Dienst

    Wildgehege Onlineantrag

    ID: L100042_128316.-128400

    Beschreibung

    Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.

    Online erledigen

    • Wildgehege Onlineantrag

      Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 33 - Naturschutz, Gartenkultur und Landschaftspflege (LRA ND)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

    Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Ausländerwesen:

    Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: naturschutz@neuburg-schrobenhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/464855768714Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 57-0

    Fax: +49 8431 57-205

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024

    Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am 15.02.2024

    Stichwörter

    Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English