Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Beschreibung
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Online-Dienst
Wildgehege Onlineantrag
Beschreibung
Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.
Online erledigen
- Wildgehege Onlineantrag
Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 33 - Naturschutz, Gartenkultur und Landschaftspflege (LRA ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhrund nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: naturschutz@neuburg-schrobenhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/464855768714Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Rechtsbehelf
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 23.02.2024
Hinweise für Neuburg-Schrobenhausen: Ergänzung: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am 15.02.2024
Stichwörter
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung