Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Beschreibung
Die Anschrift der Betriebsstätte ist der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In Bayern sind die Veterinärabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig.
Hersteller und Pharmagroßhändler dürfen Tierarzneimittel nur dann an Tierärzte abgeben, wenn sie überprüft haben, ob ihre Kunden zum Einzelhandel mit Tierarzneimitteln berechtigt sind (Art. 101 Abs. 2 VO (EU) 2019/6, Art. 22 Abs. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2021/1248).
Den Anforderungskatalog arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Tierärzte finden Sie unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienst
Veterinärwesen - Anzeige über den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke
Beschreibung
Online erledigen
- Veterinärwesen - Anzeige über den Betrieb einer tierärztlichen HausapothekeSie können eine Anzeige für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke nach § 79 TAMG online stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Tierschutz (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Straße 33
94081 Fürstenzell
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-passau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196512063938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 490595-2894
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 01.08.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 28.02.2024
Stichwörter
Hausapotheke, Tierarzneimittel