Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen; Beantragung
Beschreibung
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige können eine Parkerleichterung online beantragen.
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen; Beantragung
Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und im sozialen Dienst Tätige können eine Parkerleichterung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu - Bürgerservice Zulassung Sonthofen (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 80
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerservice@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/615748034641Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 25253400
Fax: +49 831 25253450
Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@hoernergruppe.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=78329635797Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/78329635797Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8326 996-0
Fax: +49 8326 996-600
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Oberallgäu: Ergänzung: Landratsamt Oberallgäu
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Oberallgäu am 27.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung