Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (097790201000): Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Hinweise für Sonstiges (097790201000): Ergänzung: Stadt Rain
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker online beantragen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (soziale Dienste)
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (soziale Dienste)Sie können eine Ausnahegenehmigung zum Parken für soziale Dienste online beantragen.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
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- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
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- Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)Sie können die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden, online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Rain
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 60
86641 Rain
Kontakt
E-Mail: info@rain.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05219969486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9090 703-0
Fax: +49 9090 703-139
Internet
Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 22 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/127068688915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-6820
Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 22 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA DON)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
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Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/127068688915Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (097790201000): Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Donau-Ries am 29.10.2024
Hinweise für Sonstiges (097790201000): Ergänzung: Stadt Rain
Fachlich freigegeben durch Stadt Rain am 12.08.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung