Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
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- Bewilligung von ParkerleichterungenHandwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst können eine Parkerleichterung online beantragen.
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Hausanschrift
Postanschrift
Maximilianstraße 26
87719 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18664436481Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 9915-0
Fax: +49 8261 9915-870
Internet
Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 1) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/562192620638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
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Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 2) (LRA MN)
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Herrenstr. 15
87700 Memmingen
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Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/562192620638Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 11.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung