Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    Online-Dienst

    Bewilligung von Parkerleichterungen

    ID: L100042_85573.-108039

    Beschreibung

    Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst können eine Parkerleichterung online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Markt Markt Wald

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    86865 Markt Wald

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    Hauptstr. 61

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21330384636Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 1) (LRA MN)

    Adresse

    Hausanschrift

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    87719 Mindelheim

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    Postfach 1362

    87713 Mindelheim

    Öffnungszeiten

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    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@lra.unterallgaeu.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/562192620638Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Unterallgäu - SG 23 - Verkehr, Kfz-Zulassung (Standort 2) (LRA MN)

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    Herrenstr. 15

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Unterallgäu: Ergänzung: Landratsamt Unterallgäu

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Unterallgäu am 11.09.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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