Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Stiefenhofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8382 270-0
Fax: +49 8382 270-204
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 8
88167 Stiefenhofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: hauptamt@vg-stiefenhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12440624824Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8383 9208-0
Fax: +49 8383 9208-11
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Stiefenhofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Stiefenhofen am 02.02.2025
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung