Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Online-Dienst
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von ParkerleichterungenSie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm - FB 22 - Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: andreas.reimann@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/274193236625Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-80999
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Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth
Adresse
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Postanschrift
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
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Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ewo@vg-pfaffenhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88996227813Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7302 9600-0
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Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung