Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

    ID: L100042_37712.-72121

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neu-Ulm - FB 22 - Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht (LRA NU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstr. 8

    89231 Neu-Ulm

    Postfachadresse

    Postfach 1725

    89207 Neu-Ulm

    Kontakt

    E-Mail: andreas.reimann@lra.neu-ulm.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/274193236625Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 731 7040-0

    Fax: +49 731 7040-80999

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    Gemeinde Nersingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    89278 Nersingen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@nersingen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64219206650Sicheres Kontaktformular

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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