Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (097750115000): Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm
Online-Dienst
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von ParkerleichterungenSie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Bellenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Memminger Straße 7
89287 Bellenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-bellenberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37330972509Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37330972509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7306 784-0
Fax: +49 7306 784-15
Internet
Landratsamt Neu-Ulm - FB 22 - Straßenverkehr und Fahrerlaubnisrecht (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: andreas.reimann@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/274193236625Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-80999
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (097750115000): Ergänzung: Landratsamt Neu-Ulm
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neu-Ulm am 15.02.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung