Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Memmingen: Ergänzung: Stadt Memmingen

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

    ID: L100042_132961.-132582

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Memmingen - Straßenverkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Ulrich-Platz 1

    87700 Memmingen

    Postfachadresse

    Postfach 18 53

    87688 Memmingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@memmingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7411879443499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8331 850-370

    Fax: +49 8331 850-367

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Memmingen: Ergänzung: Stadt Memmingen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Memmingen am 19.04.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

    Sprachversion

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