Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Online-Dienst
Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Bewilligung von ParkerleichterungenSie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Kempten (Allgäu) - 663 Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kempten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/515849461850Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 2525-6611
Fax: +49 831 2525-6615
Voraussetzungen
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste, Soziale Dienste
Als Anbieter von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.
Des weiteren können Krankengymnasten, Ergotherapeuten etc. ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins zur Änderung vorgelegt werden.
Gebühren:
Genehmigung 1. Fahrzeug 50,00 Euro.
jedes weitere Fahrzeug je Genehmigung 30,00 Euro.
Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker
Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet Kempten regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Kempten erhalten.
Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung:
Als Handwerker kann – vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen – angesehen werden, wessen Tätigkeit in den Anlagen A und B zur Handwerksordnung aufgeführt ist, sowie derjenige, der eine zu den dort genannten Berufen inhaltlich vergleichbare Tätigkeit ausübt (z.B. Wartungsdienste, Bedienstete von Firmen, die Großgeräte installieren usw.).
Fahrzeuge:
Als Handwerkerfahrzeuge können grundsätzlich nur noch Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind.
Es müssen vor Ort beim Kunden Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden und zu diesem Zweck müssen spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge eingesetzt werden oder schweres oder umfangreiches Material muss transportiert werden. Dies trifft regelmäßig nur auf Werkstattwagen (mit eingebauten Geräten/Maschinen, Ersatzteilen etc.), Pritschenwagen, Klein-LKW zu.
Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw / Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung. Nur in sehr engen Grenzfällen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden.
Gebühren:
Genehmigung erstes Fahrzeug 125,00 Euro
Weitere Fahrzeuge je Genehmigung 50,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 30.08.2023
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung