Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Parkerleichterung (Ärzte); Beantragung
Beschreibung
Online erledigen
- Parkerleichterung (Ärzte); BeantragungÄrzte, die zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung dringende Krankenbesuche in verkehrsreichen Stadtgebieten durchführen, können auf Antrag von bestimmten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über das Halten und Parken befreit werden. Bitte halten Sie für die Antragstellung die Bescheinigung des ärztlichen Kreisverband Augsburg ÄKV, sowie alle Fahrzeugscheine, für die Fahrzeuge bereit, die in der Genehmigung aufgenommen werden sollen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Parkerleichterung (Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen); Beantragung
Beschreibung
Online erledigen
- Parkerleichterung (Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen); BeantragungMit diesem Online-Dienst können Sie Ihren Antrag auf Parkerleichterung für Handwerksbetriebe und Handelsvertretungen online stellen. Bitte beachten Sie: Es können derzeit nur vier Genehmigungsplaketten gleichzeitig beantragt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 05.01.2025
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung