Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Landratsamt Würzburg
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVOSie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Würzburg (LRA WÜ)
Adresse
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97067 Würzburg
Öffnungszeiten
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E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06775747438Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 8003-0
Fax: +49 931 8003-5690
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Postanschrift
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97276 Margetshöchheim
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Rathaus Erlabrunn Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-margetshoechheim.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82996269804Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 46862-0
Fax: +49 931 46862-30
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Landratsamt Würzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Würzburg am 02.10.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung