Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
Internet
Stadt Amorbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1280
63913 Amorbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@stadt-amorbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=08775733441Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08775733441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9373 209-0
Fax: +49 9373 209-33
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miltenberg am 19.01.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung