Ausnahmegenehmigung Parken ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Online-Dienst

    Straßenverkehrsbehörde - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste

    ID: L100042_76888.-102500

    Beschreibung

    Hier können Sie den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 4b und 11 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und Soziale Dienste über das Online-Formular übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Kitzingen (LRA KT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

    Postanschrift

    Kaiserstr. 4

    97318 Kitzingen

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@kitzingen.de

    De-Mail: lra@kitzingen.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=88775873410Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88775873410Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9321 928-0

    Fax: +49 9321 928-9999

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    Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 26

    97346 Iphofen

    Postfachadresse

    Postfach 120

    97344 Iphofen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Das Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem.iphofen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29329628799Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9323 8715-0

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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