Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Bewilligung von Parkerleichterungen
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- Bewilligung von ParkerleichterungenHier können Sie einen Antrag auf Parkerleichterung online einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - Straßenverkehrsrecht (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach Am Herrenhof 1 / Postfach 1401
97437 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: verkehr@landratsamt-hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6129649863515Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-0
Fax: +49 9521 27-101
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Schäfer-Str. 56
97500 Ebelsbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@ebelsbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=70996353786Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/70996353786Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9522 725-0
Fax: +49 9522 725-66
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 02.12.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung