Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Straßenverkehr | Antrag Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und sozialer Dienst
Beschreibung
Online erledigen
- Straßenverkehr | Antrag Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und sozialer DienstSie können eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und im sozialen Dienst Tätige online beantragen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.3 - Verkehrswesen (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Siemensstr. 10
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6463367044406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-660
Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33996262806Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9776 608-0
Fax: +49 9776 608-66
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rhön-Grabfeld am 04.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung