Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (096720135000): Ergänzung: Stadt Münnerstadt
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1820
97685 Bad Kissingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 971 801-0
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Internet
Stadt Münnerstadt
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Postanschrift
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97702 Münnerstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: steuerung@muennerstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86553433457Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9733 8105-0
Fax: +49 9733 8105-65
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (096720135000): Ergänzung: Stadt Münnerstadt
Fachlich freigegeben durch Stadt Münnerstadt am 07.11.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung