Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Straßenverkehrsbehörde - Bewilligung von Parkerleichterungen: Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    ID: L100042_37572.-71765

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online stellen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)

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    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

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    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

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    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

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    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

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    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gemeinde Laufach

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    Raiffeisengasse 4

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    Postfach 1110

    63844 Laufach

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 27.09.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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