Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

    ID: L100042_197363.-169384

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.

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    Straßenverkehrsbehörde - Bewilligung von Parkerleichterungen: Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    ID: L100042_37572.-71765

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online stellen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-7000

    Fax: +49 6021 394-746

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

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    Di 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

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    Do 07:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 11:30 Uhr

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    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 6021 31198

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    Gemeinde Glattbach

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    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

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    Schulstr. 17

    63864 Glattbach

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19:00 Uhr geöffnet
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@glattbach.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09552922568Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 27.09.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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