Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Handwerksbetriebe oder Soziale Dienste können Parkerleichterungen beantragen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag kann online oder vor Ort in der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. Dazu ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Der Parkausweis bzw. die Parkerleichterung muss zusammen mit einem Arbeitsstättennachweis gut sichbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Für Letzteres steht eine Vorlage zur Verfügung, die heruntergeladen und dann ausgefüllt werden kann.
Online-Dienst
Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste
Beschreibung
Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.
Online erledigen
- Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste
Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verkehrsrecht@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3082768069500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2250
Fax: +49 911 974-2244
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 20.11.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung