Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
Parkausweis für Handelsvertreter beantragen
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Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen
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Parkausweis für Soziale Dienste beantragen
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1692823299381Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2084
Fax: +49 9131 86-1304
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 25.03.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung