Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienst
Antrag auf Sonderparkgenehmigungen Handwerker oder Soziale Dienste oder ähnliches nach §46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung mit einheitlicher Geltungsdauer
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Sonderparkgenehmigungen Handwerker oder Soziale Dienste oder ähnliches nach §46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung mit einheitlicher GeltungsdauerDie unteren Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Hier können Sie einen Onlineantrag stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7297420633530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Fax: +49 981 51-315
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 17.04.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung