Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Trebgast (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Online-Dienst
Verkehrswesen; Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste
Beschreibung
Online erledigen
- Verkehrswesen; Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale DiensteSie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste auch online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach - 23 Verkehrswesen (LRA KU)
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Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
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Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
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Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/707415809617Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Verwaltungsgemeinschaft Trebgast
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95367 Trebgast
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Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-trebgast.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47329502826Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9227 937-0
Fax: +49 9227 937-55
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.02.2025
Hinweise für Trebgast (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kulmbach am 09.08.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung