Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)
Beschreibung
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- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.
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Verkehrswesen; Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste
Beschreibung
Online erledigen
- Verkehrswesen; Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale DiensteSie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste auch online übermitteln.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Kulmbach - 23 Verkehrswesen (LRA KU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1660
95307 Kulmbach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/707415809617Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9221 707-0
Fax: +49 9221 707-240
Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10
95369 Untersteinach
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-untersteinach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81551718827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9225 9515-0
Fax: +49 9225 9515-30
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach am 27.11.2024
Hinweise für Untersteinach (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kulmbach am 09.08.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung