Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof

    Online-Dienst

    Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen

    ID: L100042_86882.-110735

    Beschreibung

    Hier können Sie schnell und einfach einen Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen beim Landratsamt Hof - Fachbereich Verkehrswesen - online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-lichtenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65551830803Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 9737-0

    Fax: +49 9288 9737-37

    Internet

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    Landratsamt Hof - Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten


    Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich

    Kontakt

    E-Mail: verkehrswesen@landkreis-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/498181868870Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof

    Die untere Straßenverkehrsbehörde erteilt Auskunft über die Höhe der Gebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Hof am 06.11.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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