Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Online-Dienst
Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Bewilligung von ParkerleichterungenHier können Sie schnell und einfach einen Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen beim Landratsamt Hof - Fachbereich Verkehrswesen - online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-lichtenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65551830803Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9288 9737-0
Fax: +49 9288 9737-37
Internet
Landratsamt Hof - Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich
Kontakt
E-Mail: verkehrswesen@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/498181868870Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Die untere Straßenverkehrsbehörde erteilt Auskunft über die Höhe der Gebühren.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Hof: Ergänzung: Landratsamt Hof
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Hof am 06.11.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung