Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Online-Dienst
Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Bewilligung von ParkerleichterungenHier können Sie schnell und einfach einen Antrag auf Bewilligung von Parkerleichterungen beim Landratsamt Hof - Fachbereich Verkehrswesen - online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Markt Stammbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 7
95236 Stammbach
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@stammbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=30996633726Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30996633726Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9256 96009-0
Fax: +49 9256 96009-30
Internet
Landratsamt Hof - Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle (LRA HO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3260
95004 Hof
Öffnungszeiten
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich
Kontakt
E-Mail: verkehrswesen@landkreis-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/498181868870Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 57-0
Fax: +49 9281 58-340
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung