Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Gräfenberg (VGem): Ergänzung: Landratsamt Forchheim
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Forchheim - FB 32 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehr@lra-fo.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/748743253744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-1448
Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Das Bürgerbüro hat zusätzlich wie folgt geöffnet:
Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Derzeit ist für die Vorsprache an Montag, Mittwoch und Freitag eine Terminvereinbarung notwendig. Am Dienstag und Donnerstag wird kein Termin benötigt. (Stand: 04/2024)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@graefenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91774102792Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9192 709-0
Fax: +49 9192 709-70
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Gräfenberg (VGem): Ergänzung: Landratsamt Forchheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Forchheim am 23.10.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung