Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienste
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter; Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Handwerksbetrieben, Handelsvertretern können eine Parkerleichterung online beantragen.
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- Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter; Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Handwerksbetrieben, Handelsvertretern können eine Parkerleichterung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Parkausweis für sozialen Dienst
Beschreibung
Im sozialen Dienst Tätigen können unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewährt werden. Der Parkausweis kann online beantragt werden.
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Im sozialen Dienst Tätigen können unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewährt werden. Der Parkausweis kann online beantragt werden.
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Strassenverkehrsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7620331295483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1305
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 05.02.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung