Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)

    ID: L100042_205407.-173977

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.

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    Verkehrswesen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen

    ID: L100042_67716.-95132

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und für im sozialen Dienst Tätige online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Viechtach

    Adresse

    Hausanschrift

    Mönchshofstraße 31

    94234 Viechtach

    Postanschrift

    Mönchshofstraße 31

    94234 Viechtach

    Kontakt

    E-Mail: info@viechtach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90553405463Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9942 808-0

    Fax: +49 9942 808-240

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    Landratsamt Regen - Straßenverkehrsbehörde (LRA REG)

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    Hausanschrift

    Poschetsrieder Str. 16

    94209 Regen

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    94202 Regen

    Kontakt

    E-Mail: Verkehr@lra.landkreis-regen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/997955914950Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9921 601-0

    Fax: +49 9921 601-100

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regen am 29.02.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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