Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen
Online-Dienst
Verkehrswesen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Verkehrswesen - Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von ParkerleichterungenSie können eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe und für im sozialen Dienst Tätige online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Gemeinde Geiersthal
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 5
94244 Geiersthal
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@geiersthal.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775166563Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775166563Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9923 8415-0
Fax: +49 9923 8415-30
Internet
Landratsamt Regen - Straßenverkehrsbehörde (LRA REG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1220
94202 Regen
Kontakt
E-Mail: Verkehr@lra.landkreis-regen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/997955914950Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9921 601-0
Fax: +49 9921 601-100
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Regen: Ergänzung: Landratsamt Regen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regen am 29.02.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung