Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Online-Dienst
Verkehrswesen - Parkerleichterungen
Beschreibung
Online erledigen
- Verkehrswesen - ParkerleichterungenSie können einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste online stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Pocking
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1320
94054 Pocking
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
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Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: info@pocking.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05997858462Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Landratsamt Passau - Straßenverkehrsbehörde (LRA PA)
Adresse
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Postanschrift
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
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Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/894067169947Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 06.03.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung