Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)

    ID: L100042_204471.-173691

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.

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    Verkehrswesen - Parkerleichterungen

    ID: L100042_23110.-56608

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste online stellen.

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    • Verkehrswesen - Parkerleichterungen
      Sie können einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste online stellen.

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    Ansprechpartner

    Markt Hofkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    94544 Hofkirchen

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    94544 Hofkirchen

    Kontakt

    E-Mail: info@hofkirchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08775033592Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8545 9718-0

    Fax: +49 8545 9718-28

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    Landratsamt Passau - Straßenverkehrsbehörde (LRA PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Passauer Str. 39

    94121 Salzweg

    Postanschrift

    Passauer Str. 39

    94121 Salzweg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@landkreis-passau.de

    De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/894067169947Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 397-0

    Fax: +49 851 2894

    Internet

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 06.03.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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