Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Freyung-Grafenau - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassungen (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1311
94075 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-frg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/177954654978Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-0
Fax: +49 8551 57-4512
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Freyung-Grafenau: Ergänzung: Landratsamt Freyung-Grafenau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Freyung-Grafenau am 02.07.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung