Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Weilheim-Schongau: Ergänzung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Online-Dienst
Parkausweis / Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.
Online erledigen
- Parkausweis / Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Sie können den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen online beantragen.
Vertrauensniveau
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal
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82402 Seeshaupt
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Telefon Festnetz: +49 8801 9071-0
Fax: +49 8801 2427
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Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Weilheim-Schongau: Ergänzung: Landratsamt Weilheim-Schongau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Weilheim-Schongau am 06.09.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung