Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Sonstiges (091890154000): Ergänzung: Stadt Traunreut
Hinweise für Sonstiges (091890154000): Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung ärztlicher Tätigkeit eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge online beantragen, die für die Ausübung sozialer Dienste eingesetzt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Traunstein (LRA TS)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
83276 Traunstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@traunstein.bayern
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87331322433Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87331322433Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 861 58-0
Fax: +49 861 58-9449
Internet
Stadt Traunreut
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3
83301 Traunreut
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@traunreut.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=12664478472Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12664478472Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8669 857-0
Fax: +49 8669 857-100
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Sonstiges (091890154000): Ergänzung: Stadt Traunreut
Fachlich freigegeben durch Stadt Traunreut am 29.10.2024
Hinweise für Sonstiges (091890154000): Ergänzung: Landratsamt Traunstein
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 14.10.2024
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung