Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Sonstiges (091890127000): Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

    ID: L100042_202635.-172169

    Beschreibung

    Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Traunstein (LRA TS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Papst-Benedikt-XVI.-Platz 1

    83278 Traunstein

    Postanschrift

    83276 Traunstein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@traunstein.bayern

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=87331322433Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87331322433Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 861 58-0

    Fax: +49 861 58-9449

    Internet

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    Gemeinde Kirchanschöring

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    83417 Kirchanschöring

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    83417 Kirchanschöring

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: aicher-theresa@kirchanschoering.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=36886064609Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36886064609Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Sonstiges (091890127000): Ergänzung: Landratsamt Traunstein

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Traunstein am 14.10.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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