Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Beschreibung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.
Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Beschreibung
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste
Sie können online einen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg - Verkehrswesen (LRA STA)
Adresse
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Postanschrift
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Kontakt
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Telefon Festnetz: +49 8151 148-77424
Fax: +49 8151 148-11424
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Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 03
82341 Pöcking
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
und nach Vereinbarung
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Telefon Festnetz: +49 8157 9306-0
Fax: +49 8157 7347
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 12.12.2023
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung