Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung

    Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Betriebe (gem. § 46 Abs. 1 StVO)

    ID: L100042_205013.-173871

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Ausnahmegenemigung zum Parken für Betriebe gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 6 - Sg. 63 - Straßenverkehrsbehörde (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pettenkoferstr. 5

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/109860003623Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-5040

    Fax: +49 8441 27-5120

    Internet

    Sprachversion

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    Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 5

    85084 Reichertshofen

    Postanschrift

    Schloßgasse 5

    85084 Reichertshofen

    Kontakt

    E-Mail: vorzimmer.bgm@reichertshofen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57440659816Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57440659816Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8453 512-0

    Fax: +49 8453 512-60

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    Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.04.2024

    Hinweise für Reichertshofen (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen am 09.12.2024

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkausweis, Parkberechtigung

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